Onlinekommunikation
Informationen & Voraussetzungen
Hier findest du alle wichtigen Informationen zur Bewerbung auf den Studiengang Onlinekommunikation.
Voraussetzung für ein Bachelor-Studium ist eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB), nachzuweisen durch:
- Allgemeine Hochschulreife
- Fachhochschulreife bestehend aus einem praktischen und einem schulischen Teil – HZB-Datum ist das Datum des zuletzt erworbenen Teils
- eine vom Hessischen Kultusminister als der Fachhochschulreife gleichwertig anerkannte Vorbildung
- eine erfolgreich abgelegte Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte
- die Meisterprüfung sowie vergleichbare Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung
Detailinformationen zur Erlangung einer in Hessen gültigen HZB erhalten Sie auf der Website des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur.
Ein außerhalb Hessens erworbenes Zeugnis muss beim Staatlichen Schulamt gleichgestellt werden, sofern die Berechtigung für ein Studium in Hessen nicht offensichtlich ist. Der entsprechende Bescheid ist im Rahmen der Online-Bewerbung hochzuladen. Der schulische Teil einer Fachhochschulreife wird anerkannt, sobald der praktische Teil nachgewiesen ist.
Der Studiengang Onlinekommunikation ist zulassungsbeschränkt (NC). Die NC-Werte lagen im Wintersemester 23/24 bei der Note 3,4 und einer Wartezeit von 3 Semestern.
Pro Jahr stehen 85 Studienplätze zur Verfügung.
Wenn Ihr im Ausland erworbener Bildungsnachweis nicht mit einer deutschen HZB vergleichbar ist, müssen Sie vor Aufnahme des Studiums zuerst ein Studienkolleg besuchen.
Die Bewerbung an der h_da mit ausländischen Zeugnissen (und ggf. externer Feststellungsprüfung) erfolgt komplett online über uni-assist. Dort wird geprüft ob Ihr im Ausland erworbener Abschluss zum Studium in Deutschland und an der h_da berechtigt. Bei einem positiven Prüfergebnis leitet uni-assist Ihre Antragsdaten an uns weiter. Eine Bearbeitungsgebühr ist bei uni-assist fällig. Wir empfehlen eine möglichst frühzeitige Bewerbung. Die Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen basiert auf den Vorgaben der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) sowie des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.
Der Studiengang Onlinekommunikation wird auf Deutsch unterrichtet. Aus diesem Grund müssen zur Bewerbung und Zulassung ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.
Studienvorbereitungskurse mit Deutsch als Fremdsprache laufen von Anfang Mai bis zum 15. Juli.
Hochschulzugang vorab prüfen
Über Check: Hochschulzugang von uni-assist können Sie schnell und einfach im Vorfeld auf Ihrer Bewerbung prüfen, ob Ihre Zeugnisse zum Studium in Deutschland berechtigen.
Bewerbungen sind einmal jährlich für das Wintersemester möglich. Der Bewerbungsschluss ist der 15. Juli. Das Bewerbungsportal der Hochschule Darmstadt kann ab Anfang Juni genutzt werden
Immer wieder verfügen Studierende bereits zu Studienbeginn an der h_da über wertvolle Fachkompetenzen. Es handelt sich dabei entweder um
- Leistungen aus Studiengängen an anderen Hochschulen oder
- Nachgewiesene Kompetenzen aus der beruflichen Aus-, und Weiterbildung und der beruflichen wie informellen Praxis.
Diese Kompetenzen können, wenn sie den Anforderungen eines Moduls in ihrem Studiengang an der h_da entsprechen, anerkannt und auf das Studium angerechnet werden. Durch den Wegfall von einzelnen Prüfungsleistungen und Veranstaltungen entstehen so zusätzlich Freiräume im Studium.
Referenzpunkt für die Beurteilung sind die im Studium vermittelten Kompetenzen, wie sie in den jeweiligen Modulhandbüchern beschrieben werden. Die Anerkennungssatzung der h_da regelt dabei die formale Seite von Anerkennungen und Anrechnungen.
Wenn Sie überlegen, ob diese Möglichkeit für Sie in Frage kommt, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit der Kontaktperson Ihres Studiengangs in Verbindung.
Für die Einstufung in ein höheres Semester müssen eine oder mehrere der nachfolgenden Voraussetzungen gegeben sein:
- bisherige Leistungsnachweise: Übersicht aller erbrachten Leistungen einschließlich aller Prüfungsversuche und Anzahl der erworbenen Credit Points in Form eines Originalausdrucks Ihrer Hochschule (eine Nachreichung von nach Bewerbungsschluss erbrachten Leistungen ist in Form einer aktuellen Übersicht einschließlich aller Prüfungsversuche + Credit Points möglich, allerdings kann diese Nachreichung nur berücksichtigt werden, wenn das Zulassungsverfahren noch nicht durchgeführt wurde)
- Nur bei Wechsel in den gleichen Studiengang: Nachweis über Prüfungsanspruch im Original (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
- Nachweis aller bisherigen Studienzeiten
- Falls Sie sich bereits exmatrikuliert haben: Exmatrikulationsbescheinigung(en); bitte beachten Sie: eine Exmatrikulation einzig zum Zweck der Bewerbung ist nicht notwendig.
- Falls zutreffend: Nachweis über die Ableistung eines Vorpraktikums.
- Lebenslauf
- Falls zutreffend: Zeugnis Ihres Erststudiums
Sind Ihre Unterlagen vollständig und fristgerecht bei uns eingegangen, entscheidet der zuständige Fachbereich anhand Ihrer bisher erbrachten Leistungen, in welches Fachsemester Sie eingestuft werden.
Ein Vorpraktikum ist für die Zulassung nicht erforderlich.
Bevorstehende Veranstaltungen & Termine
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